Beitrag v.
14.1.2014
 zu „Final Cut”, DE-26121 Oldenburg
Esther Glück, Wiese, 2005, Papierschnitt
© Esther Glück

Ausstellung 25.01. bis 27.04.14

Final Cut

Papierschnitt als eigenständiges künstlerisches Medium

Horst-Janssen-Museum Oldenburg

Am Stadtmuseum 4 - 8
DE-26121 Oldenburg
Ganzjährig:
Di-So 10-18 Uhr

Der Scheren- bzw. Papierschnitt hat als elementare Gestaltungsmöglichkeit eine lange Tradition, die sich von den Anfängen in China, Indonesien und Persien bis zu seiner Verbreitung in Europa im 17. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Ihre Wurzeln hat die Schneidekunst vor allem im volkstümlichen Brauchtum. Als Liebhaberkunst war sie eine vornehmlich dem Kunsthandwerk zugehörige Fertigkeit, die sich aufgrund einfacher Motive sowie beachtlicher handwerklicher Virtuosität großer Beliebtheit erfreute.

In der Klassischen Moderne etablierte Henri Matisse (1869-1954) den Papierschnitt als eigene Kunstform – „Mit der Schere zeichnen“ nannte er den schöpferischen Prozess für seine Arbeiten. Heute ist der Papierschnitt längst eigenständiges Medium innerhalb der zeitgenössischen Kunst. Unabhängig von seinen traditionsreichen Vorbildern hat er eine Entwicklung genommen, die sich durch künstlerische Freiheit auszeichnet, durch eigenwillige Formfindung und erstaunliche Vielfalt.

Siebzehn internationale Künstler zeigen, dass die Autonomie künstlerischer Gestaltungsprozesse die Grundlage ihrer inspirierenden Arbeiten ist und nicht der klassische Scherenschnitt.

POI

Ausstellungsort

Horst-Janssen-Museum Olden­burg (Oldb)

Bildende Kunst auf Papier. Horst Janssens Biografie und sein Werk in Zeichnungen und Aquarellen, Radierzyklen, Holzschnitten, Lithografien, Plakaten und Illustrationen. Künstler und Kunstentwicklungen, die Janssen beeinflusst haben.

Im gleichen Haus

Stadt­museum Olden­burg (Oldb)

Drei Stadt­villen der Gründer­zeit. Kunst und Kultur­ge­schichte des 17. bis 20. Jahr­hun­derts. Stadt­ge­schicht­liche Samm­lung. Sonder­aus­stellun­gen zu Themen der Bil­den­den Kunst, der Kultur- und Stadt­ge­schichte.

Verantw. gem. §55 Abs 2 RStV:
Rainer Göttlinger
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