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10.8.2024
Flowers Forever zu „Flowers Forever”, DE-20457 Hamburg
Andreas Gursky, Pyongyang I zu „Flowers Forever”, DE-20457 Hamburg
Andreas Gursky, Pyongyang I, 2007´
´© Andreas Gursky / VG Bild-Kunst Courtesy: Sprüth Magers

Ausstellung 12.10.24 bis 19.01.25

Flowers Forever

Blumen in Kunst und Kultur

Bucerius Kunst Forum

Ganzjährig:
Mo-Mi, Fr-So 11-19 Uhr
Do 11-21 Uhr

Mit ihrer Pracht und Vielfalt ziehen Blumen uns seit jeher in ihren Bann. Zudem schreiben wir ihnen große Symbolkraft zu, sei es in der Mythologie, Religion, Kunst oder Politik. In vergangenen Jahrhunderten waren Blumen begehrte Statussymbole, heute werden sie als Massenprodukt global gehandelt. Aktuell rückt die Blume als ebenso fragiler wie unverzichtbarer Bestandteil des weltweiten Ökosystems in den Fokus.

Flowers Forever versammelt Objekte aus Kunst, Design, Mode und Naturwissenschaft zu einem faszinierenden, aufwendig inszenierten Rundgang durch die Kulturgeschichte der Blume vom Altertum bis heute.

POI

Ausstellungsort

Bu­ce­rius Kunst Fo­rum

Eine der füh­ren­den nord­deut­schen Kultur­ein­rich­tun­gen mit Aus­stel­lun­gen von höch­ster Qua­li­tät.

Ab 21.2.2025, im Haus

In her Hands

Die drei ausge­stellten Künstle­rinnen ent­wickelten die surrea­listische Bild­sprache innovativ, un­konven­tionell und ent­schieden weiter.

Bis 31.12.2024, Hamburg

Making History

Gemein­sam mit „Der Einzug Karls V. in Ant­werpen” werden 60 weitere Gemälde und Skulpturen des 19. Jahr­hunderts aus der Sammlung im re­prä­senta­tiven Makart-Saal gezeigt, darunter viele Grün­dungs­bilder des 1869 eröff­neten Hauses.

Bis 1.1.2025, Hamburg

Impressionismus

Die Neu­präsen­tation der Werke des Im­pres­sio­nis­mus beleuch­tet sowohl die Unter­schiede zwischen den deutschen und franzö­sischen Vertretern als auch deren Gemein­sam­keiten.

Bis 6.4.2025, Hamburg

IN.SIGHT. Die Schenkung Schröder

Der Sammler und Galerist Alexander Schröder über­lässt der Ham­burger Kunst­halle ein beein­drucken­des Konvolut von 63 Werken mit ins­gesamt 78 Elementen.

Verantw. gem. §55 Abs 2 RStV:
Rainer Göttlinger
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