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28.11.2017
 zu „Himmel – Erde – Himmel”, DE-28757 Bremen
Birte Hölscher, Winterfluss

Ausstellung 11.02. bis 22.04.18

Himmel – Erde – Himmel

Werke von Birte Hölscher sowie Fritz und Hermine Overbeck

Overbeck Museum

Alte Hafenstraße 30
DE-28757 Bremen
Ganzjährig:
Di-Fr 11-18 Uhr
Sa-So 11-17 Uhr

Birte Hölscher (geb. 1967) lebt und arbeitet in Worpswede. In ihren Gemälden greift sie das Erbe der berühmten Künstlerkolonie auf, ohne es je nachzuahmen. Stattdessen findet sie für das Teufelsmoor, für seine Birken und Moorkanäle eine ganz eigene Bildsprache. Die kargen und doch unendlich nuancenreichen Farben und minimalistischen Strukturen der sie umgebenden Landschaft inspirieren Birte Hölscher zu expressiven Gemälden, die ihren Bezug zur Natur auch dann nicht verleugnen, wenn sie die Grenze zur Abstraktion längst überschritten haben.

Auch als Fotografin nähert sich Birte Hölscher der Landschaft und behält dabei stets ihren Blick für das Malerische. Sie steht damit in direkter Verbindung zu Hermine Overbeck-Rohte, die mehr als 100 Jahre zuvor ebenfalls als Malerin und Fotografin die Natur erkundete. Indem die Arbeiten dieser beiden Künstlerinnen einander erstmals gegenüber gestellt werden, entsteht ein Dialog zwischen Motiven und Sichtweisen, zwischen Gemälden und Fotografien, zwischen damals und heute.

POI

Ausstellungsort

Over­beck Museum

Schiff, Bremen

Segel­schul­schiff Deutsch­land

Groß­segler für Aus­bil­dungs­fahr­ten. Unter Deck: mari­time Ge­schich­te des Voll­schiffes, Aus­bil­dung der deut­schen Han­dels­schiff­fahrt des ver­gange­nen Jahr­hun­derts.

Bis 9.6.2024, Bremen

Faszination Höhle

Höhlen sind seit jeher eng mit der mensch­lichen Kultur ver­bunden. Die Aus­stellung widmet sich erst­mals dem Motiv der Höhle in der bil­den­den Kunst.

Bis 23.6.2024, Bremen

Bubu Mosia­shvili

Die Aus­stellung hinterfragt den Akt der Um­be­nennung von Straßen, die einge­schrie­benen und ver­meintlich unsicht­baren Macht­dynamiken und überschreibt die Straßen­namen subversiv ein erneutes Mal.

Verantw. gem. §55 Abs 2 RStV:
Rainer Göttlinger
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